Hinweise zur Batterieentsorgung und REACH Verordnung

Hinweise zur Batterieentsorgung
    
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
 
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
 
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
 
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
 
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und
Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.


REACH Verordnung

Seit dem 01.06.2007 ist die europäische REACH-Verordnung ( Registration Evaluation Authorisation of Chemicals) in Kraft getreten. Die Verordnung REACH ist eine Verordnung, die Hersteller von Chemikalien mit Sitz in der EU, und an Importeure in die EU und Unternehmen, die Chemikalien verwenden oder mit ihnen handeln, betrifft. Betroffen sind hauptsächlich Hersteller und Importeure von chemischen Produkten und unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Firmen, die chemische Stoffe als nachgeschalteten Anwender verwenden.

Je nach hergestellten oder eingesetzten Jahresmengen sind technische Erklärungen oder ein Sicherheitsbericht über die chemischen Stoffe zu erstellen. Die unterste Schwelle, die derartige Pflichten mit sich bringt, ist die Herstellung oder Verarbeitung von mindestens einer Tonne pro Jahr eines jeweiligen Stoffes.

Die Firma Poolrelaxe Deutschland GmbH ist ein nachgeschalteter Anwender im Sinne dieser EU-Verordnung. Die von uns eingesetzten Chemikalien (z.B. Klebstoffe) erreichen in keinem Fall die unterste Grenzmenge von 1 to/Jahr, so dass wir nach der EU-Verordnung keine technischen Erklärungen hierüber abgeben müssen.

Eine Registrierung der verwendeten chemischen Artikel sowie die Erstellung technischen Erklärung oder entsprechender Sicherheitsberichte obliegt damit ausschließlich unseren Lieferanten. Wir bitten um Verständnis, das wir als Händler zu chemischen Stoffen im Rahmen der REACH Verordnung keine Auskünfte geben können. Bei Rückfragen versuchen wir natürlich gerne zu helfen

Links:

www.reach-helpdesk.de

www.reach-info.de